UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Kurztitel: Frauenrechtskonvention
Titel (engl.): Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women
Datum: 1. März 1980
Inkrafttreten: 3. September 1981
Fundstelle: Deutscher Text der CEDAW
BGBl. Nr. 443/1982
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Menschenrechte
Unterzeichnung: 99[1]
Ratifikation: 189[1]

Deutschland: 10. Juli 1985[1]
Liechtenstein: 22. Dezember 1995[1]
Österreich: 31. März 1982[1]
Schweiz: 27. März 1997[1]
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Teilnahme
  • unterzeichnet und ratifiziert
  • Beitritt oder Rechtsnachfolge
  • nicht anerkannter Staat nach Vertrag
  • nur unterzeichnet
  • nicht unterzeichnet
  • Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, kurz „Frauenrechtskonvention“[2], englisch Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW), ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft.[3]

    Diese Konvention wurde vor allem auf Initiative von Frauenorganisationen aus Afrika, Lateinamerika und Asien hin verabschiedet; viele von ihnen kamen aus Postkonfliktländern und hatten sich in anti-kolonialen Kämpfen formiert. Mit der Verabschiedung der CEDAW-Konvention bekundete die internationale Staatengemeinschaft ihren Willen, dem Motto der laufenden UN-Frauendekade (1975–1985) „Gleichheit, Entwicklung und Frieden“ in einer völkerrechtlich verbindlichen Erklärung Ausdruck zu verleihen.[4]

    Bisher haben 189 Staaten[5] das Übereinkommen ratifiziert, darunter auch die Nicht-UN-Mitgliedsstaaten Cookinseln und Palästina. Nicht unterschrieben haben bzw. beigetreten sind der Vatikan, der Iran, Somalia, der Sudan, Niue und Tonga. Die USA und Palau haben unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert.[1] Die große Zahl der Unterzeichner-Staaten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine immense Zahl an Vorbehalten (reservations) gibt, somit nicht alle unterzeichneten Staaten sich zu allen Artikeln des Übereinkommens verpflichten.

    1. a b c d e f g United Nations Treaty Collection, CEDAW (abgerufen am 12. November 2015) (Memento des Originals vom 6. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/treaties.un.org
    2. Frauenrechtskonvention (CEDAW). Deutsches Institut für Menschenrechte, institut-fuer-menschenrechte.de, abgerufen am 3. September 2021 [1]
    3. Frauenkonvention, deutsche Übersetzung (PDF; 152 kB)
    4. Rita Schäfer: Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000). In: Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Oktober 2017, abgerufen am 2. November 2017.
    5. United Nations Treaty Collection: 8 . Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women. treaties.un.org, archiviert vom Original am 6. September 2015; abgerufen am 12. November 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/treaties.un.org Vorlage:Cite web: Der Parameter language wurde bei wahrscheinlich fremdsprachiger Quelle nicht angegeben.

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